| Presseinformation 154 / 2023

Erneuter Warnstreik an der UMG: Notfallversorgung im Universitätsklinikum Göttingen bleibt weiterhin gesichert

Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst: Universitätsmedizin Göttingen am Mittwoch, 06. Dezember 2023, von Warnstreik betroffen. Notdienstvereinbarung regelt Versorgung der Notfallpatient*innen. Sollten geplante ambulante oder OP-Termine ausfallen, werden Patient*innen vorab informiert.

(umg) Die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) wird im Zuge der Tarifauseinandersetzungen im Öffentlichen Dienst am Mittwoch, 06. Dezember 2023, erneut von einem Warnstreik der Gewerkschaft ver.di betroffen sein. Dazu hat die UMG mit der Gewerkschaft eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, damit die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Krankenversorgung sichergestellt bleibt.

Im Zentral-OP der UMG, beim Pflegedienst der Normal-, IMC- und Intensiv-Stationen und den weiteren für die Krankenversorgung relevanten Fachabteilungen ist eine Mindestbesetzung vereinbart. Ruf- und Bereitschaftsdienste bleiben erhalten. Auch im Gastronomiebereich muss mit Einschränkungen gerechnet werden.

„Der erneute Warnstreik der Gewerkschaft ver.di wird sich auf die medizinische Krankenversorgung der UMG auswirken. Wir haben eine Notdienstvereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di getroffen, in der alle notwendigen Vorkehrungen festgelegt sind. Die Notfallversorgung unserer Patient*innen während des Warnstreiks am Mittwoch bleibt gesichert, ebenso wie die Versorgung der stationären Patient*innen“, sagt Prof. Dr. Lorenz Trümper, Vorstand Krankenversorgung an der UMG. „Die Universitätsmedizin Göttingen ist in der Situation, dass wir als Arbeitgeber den Tarifvertrag lediglich anwenden und nicht selbst als Tarifpartei am Verhandlungstisch sitzen. Wir wünschen uns einen raschen Abschluss der Verhandlungen – auch zum Wohle unserer Patientinnen und Patienten.“

Im Klinikalltag wird es am Mittwoch zu Einschränkungen kommen. Bei geplanten Operationen, stationären Aufnahmen und ambulanten Behandlungen kann es zu Verzögerungen kommen. In einigen Fällen kann es erforderlich werden, Termine kurzfristig abzusagen. Die betroffenen Patient*innen werden darüber benachrichtigt und ein neuer Termin vereinbart. Davon unberührt bleiben lebensnotwendige Behandlungen, die nicht verschoben werden können.

 

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